
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Zimmermann GmbH Bricks Bar Restaurant. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind.
Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein. Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Wird Zimmermann GmbH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Zimmermann GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat. Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch Zimmermann GmbH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.
Anfallende GEMA Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen. Zahlungsbedingungen Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind sofern nicht anderes vereinbart wurde am Abend der Veranstaltung ohne Abzug zahlbar. Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Zimmermann GmbH aufrechnen.
Bei berechtigtem Rücktritt durch Zimmermann GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Tritt der Veranstalter 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Zimmermann GmbH berechtigt 25 % des vereinbarten Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Zimmermann GmbH berechtigt 50 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen. Wird die Veranstaltung 10 Tage oder später abgesagt, werden 100 % des Umsatzes fällig.
Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach dem vorliegenden Angebot, bzw. des vereinbarten Mindestumsatzes.
Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA Zeit) Der Veranstalter ist verpflichtet, Zimmermann GmbH die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Zimmermann GmbH die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Zimmermann GmbH. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Zimmermann GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Zimmermann GmbH berechtigt die Leistung zu verweigern. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
Bricks Bar Restaurant Zimmermann GmbH Belsenplatz 3 40545 Düsseldorf
Geschäftsführer: Manfred Zimmermann Tel.: +49 211 559 489 33 Fax: +49 211 559 489 40 E-Mail mz@bricksbar.de www.bricksbar.de
HRB 77252 Amtsgericht Düsseldorf Finanzamt Düsseldorf Altstadt Steuernummer: 103/ 5770 / 1361
Umsatzsteuer ID: DE 305 310 392